VEN-Bibliothek
Die Bibliothek des VEN ist aus Nachlässen und Zukäufen entstanden. Sie steht den Mitgliedern des VEN zur Verfügung. 2017 wurden die Bestände katalogisiert. Es handelt sich um eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe ist nicht möglich. Von vielen historischen Werken exisitieren digitale Kopien im Internet, die per Link verfügbar sind. Kopien bzw. Scans können angefertigt werden.
Übersicht der vorhandenen Bücher Kontakt: info@nutzpflanzenvielfalt.de
Über viele Jahre gab der VEN das "Samensurium" und die Schriftenreihe "Schriften des Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V." heraus. Beide Zeitschriften sind eingestellt. Ein Großteil der Artikel steht als pdf zur Verfügung und sind hier einsehbar:
Benutzungsordnung der Bibliothek des VEN
Stand 20.6.2018
Die Benutzungsordnung wurde vom Vorstand des VEN am 27.6.2018 beschlossen und der Mitgliederversammlung 2018 zur Information vorgelegt.
§ 1 Allgemeines
Die Bibliothek des VEN dient der Erhaltungs- und Bildungsarbeit der VEN-Mitglieder. Sie ist aus urheberrechtlichen Gründen nur für Mitglieder nutzbar.
Der Katalog steht der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung unter https://www.nutzpflanzenvielfalt.de/literatur
Die Bibliothek wird durch eine fachkundige Person betreut, die Anfragen bearbeitet, und Bibliothekserweiterungen plant und katalogisiert, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf der Erhaltungs- und Bildungsarbeit im Verein. Vorschläge von Anschaffungen werden an den Vorstand gerichtet, der die Ausgaben beschließt und sich bei Bedarf mit geeigneten Personen berät.
Die VEN-Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Auf Anfrage werden Kopien oder Scans/CDs angefertigt und per Post, jedoch nicht über das Internet verschickt. Es können Gäste in der Präsenzbibliothek arbeiten und bei Bedarf auch übernachten.
Die Bibliotheksbetreuung beachtet das Urheberrecht und sorgt für die schriftliche Zusicherung dieser Einhaltung bei den Nutzern.
§ 2 Benutzerkreis
Zur Benutzung sind alle Mitglieder des VEN berechtigt.
Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.
§ 3 Zugang zur Bibliothek
Die Anfrage zur Nutzung wird bei dem/der Bibliotheksbetreuer/-in gestellt und ggf. Besuche und Übernachtungen vorab vereinbart.
§ 6 Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen
Die Nutzer müssen schriftlich zusichern, dass sie sich an das Urheberrecht halten und die Auszüge nicht an Dritte weitergeben, vervielfältigen, weiterverwenden, kommerziell nutzen oder ins Internet stellen.