VEN-Bibliothek

Die Bibliothek des VEN ist aus Nachlässen und Zukäufen entstanden. Sie steht den Mitgliedern des VEN zur Verfügung. 2017 wurden die Bestände katalogisiert. Es handelt sich um eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe ist nicht möglich. Von vielen historischen Werken exisitieren digitale Kopien im Internet, die per Link verfügbar sind. Kopien bzw. Scans können angefertigt werden.

 Übersicht der vorhandenen Bücher

Kontakt: info@nutzpflanzenvielfalt.de
 

Über viele Jahre gab der VEN das "Samensurium" und die Schriftenreihe "Schriften des Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt  e.V."  heraus.  Beide Zeitschriften sind eingestellt. Ein Großteil der Artikel steht als pdf zur Verfügung und sind hier einsehbar:

 

Benutzungsordnung der Bibliothek des VEN

Stand 20.6.2018

Die Benutzungsordnung wurde vom Vorstand des VEN am 27.6.2018 beschlossen und der Mitgliederversammlung 2018 zur Information vorgelegt.

§ 1 Allgemeines
Die Bibliothek des VEN dient der Erhaltungs- und Bildungsarbeit der VEN-Mitglieder. Sie ist aus urheberrechtlichen Gründen nur für Mitglieder nutzbar.

Der Katalog steht der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung unter https://www.nutzpflanzenvielfalt.de/literatur

Die Bibliothek wird durch eine fachkundige Person betreut, die Anfragen bearbeitet, und Bibliothekserweiterungen plant und katalogisiert, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf der Erhaltungs- und Bildungsarbeit im Verein. Vorschläge von Anschaffungen werden an den Vorstand gerichtet, der die Ausgaben beschließt und sich bei Bedarf mit geeigneten Personen berät.

Die VEN-Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Auf Anfrage werden Kopien oder Scans/CDs angefertigt und per Post, jedoch nicht über das Internet verschickt. Es können Gäste in der Präsenzbibliothek arbeiten und bei Bedarf auch übernachten.

Die Bibliotheksbetreuung beachtet das Urheberrecht und sorgt für die schriftliche Zusicherung dieser Einhaltung bei den Nutzern.

§ 2 Benutzerkreis
Zur Benutzung sind alle Mitglieder des VEN berechtigt.
Wer die Bibliothek benutzt, erkennt damit die Benutzungsordnung an.

§ 3 Zugang zur Bibliothek       
Die Anfrage zur Nutzung wird bei dem/der Bibliotheksbetreuer/-in gestellt und ggf. Besuche und Übernachtungen vorab vereinbart.

§ 4 Ausleihmöglichkeit
Eine Ausleihe ist nicht möglich.
 
§ 5 Kopien, Scans/CDs
Es werden Kopien oder Scans angefertigt und verschickt, die Scans gegebenenfalls auf CD. Die Auszüge werden aus urheberrechtlichen Gründen nicht über das Internet zur Verfügung gestellt.
 

§ 6 Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen
Die Nutzer müssen schriftlich zusichern, dass sie sich an das Urheberrecht halten und die Auszüge nicht an Dritte weitergeben, vervielfältigen, weiterverwenden, kommerziell nutzen oder ins Internet stellen.

§ 7 Sorgfalts- und Schadenersatzpflicht der BenutzerIn
BenutzerInnen sind verpflichtet, die Medien und Einrichtungsgegenstände Bücher, Zeitschriften und Kataloge schonend zu behandeln und Anstreichungen und Bemerkungen in den Büchern zu unterlassen. Für Verlust und Beschädigung haftet die Benutzerin / der Benutzer.
Wer Medien oder sonstige Arbeitsmittel der Bibliothek verliert oder beschädigt, hat das der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen und Schadensersatz zu leisten. Über Ersatz bzw. Entschädigung entscheidet die Betreuerin / der Betreuer der Bibliothek.
Im Bibliotheksraum gilt ein absolutes Rauchverbot.
Wer grob oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder die allgemeinen Ordnungsgrundsätze verstößt, kann von dem/der Bibliotheksbetreuer/in zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
 
§ 8 Haftung
Die Haftung der Bibliothek bzw. ihres Trägers im Rahmen ihrer Dienstleistungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Bibliothek bzw. ihr Träger haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Für Gegenstände, die abhandenkommen, haftet die Bibliothek bzw. ihr Träger nur, wenn der Bibliothek ein Verschulden nachgewiesen wird; für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet.
Die Bibliothek bzw. ihr Träger haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Bibliotheksleistungen entstehen. Dasselbe gilt für Schäden an Geräten der Nutzer, die durch Nutzung von Datenträgern, Datenbanken oder elektronischen Netzen entstehen.
 
§  9 Datenschutz
Die Bibliothek erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In der Regel werden folgende Daten erfasst:
  1) Personendaten (Namen und Anschrift(en), Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  2) Benutzungsdaten (Ausschluss von der Benutzung).
Eintragungen über einen befristeten Ausschluss von der Benutzung werden ein Jahr nach Ablauf der Ausschlussfrist gelöscht.
Die Personendaten werden spätestens nach zweijähriger Inaktivität des Benutzers gelöscht, sofern er zu diesem Zeitpunkt alle Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek erfüllt hat.
 
§ 10 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach Kenntnisnahme durch die Mitgliederversammlungen des VEN e.V. in Kraft.
Sie ist den Mitgliedern in geeigneter Weise, z.B. auf der internen Webseite, im Begrüßungspaket, und durch Aushang im Bibliotheksraum bekanntzugeben.